Stadt Roth (Druckversion)

Satzung für die Benutzung des Archivs der Stadt Roth

Die Stadt Roth erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) folgende Satzung:

Satzung als Pdf Datei herunterladen (PDF-Datei)

http://www.schloss-ratibor.de//de/stadtarchiv/satzung