Satzung für die Benutzung des Archivs der Stadt Roth
Die Stadt Roth erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) folgende Satzung:
Die Stadt Roth erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) folgende Satzung: