Stadt Roth (Druckversion)

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Museum Schloss Ratibor App.

Die Stadt Roth / das Museum Schloss Ratibor ist bemüht, die genannte mobile Anwendung im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese mobile Anwendung ist nach einer vorgenommenen Selbstbewertung bislang nicht barrierefrei und daher nicht mit der BayEGovV vereinbar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde erstellt am 07.03.2023.

Diese Erklärung wurde zuletzt überprüft am 07.03.2023.

Methodik der Prüfung: Selbstbewertung

Barriere melden: Rückmeldung zur Barrierefreiheit und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim Zugang zu Inhalten dieser Applikation aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden.

Ansprechperson Barrierefreiheit der Stadt Roth:

Laura Schüller
E-Mail: laura.schueller@stadt-roth.de
Telefon:09171/848-112

Auf dem Postweg erreichen Sie uns unter:
Stadt Roth, Kirchplatz 4, 91154 Roth

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie bei der Durchsetzungsstelle, dem Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV), einen Antrag stellen, dass die Anforderungen an die Barrierefreiheit geprüft werden.

Antrag online stellen

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de

Website: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

http://www.schloss-ratibor.de//de/schloss-ratibor/barrierefreiheitserklaerung-app