Badeordnungen des Rother Freibads: Stadt Roth

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Badeordnungen des Rother Freibads

Pack die Badehose ein! Aber bitte die Richtige!

Sommer, Sonne, Freibad. So heißt es seit dem Ende des 19. Jahrhunderts. Waren Badefreuden, noch dazu in aller Öffentlichkeit, davor eher unüblich, zieht es die Menschen seit nunmehr über 100 Jahren in die öffentlichen Badeanstalten. Aber wo Menschen sich treffen und womöglich vergnügen, ist der erhobene Zeigefinger der Obrigkeit nie weit – kein Bad ohne Badeordnung!

Nachdem in den 1920er Jahren die einstmals züchtige Badekleidung zunehmend an Stoff verlor und sogar die FKK-Bewegung immer mehr Anhänger fand, war der Regelungswut moralinsaurer Beamten Tür und Tor geöffnet. Als besonders anstößig wurde die sogenannte Dreieckbadehose empfunden, also ein aus zwei dreieckigen Stücken Stoff bestehendes Höschen, welches nur noch das Allernotwendigste verdeckte. War diese noch dazu selbst genäht oder gar gestrickt, bewirkte die beim Schwimmen unvermeidlich Feuchtigkeit, ein gewisses Am-Körper-kleben, welches die darunterliegenden Unaussprechlichkeiten deutlich betonte. So wurde das Tragen dieser „Bademodentorheit“ natürlich in den Freibädern strengstens verboten.

Ein einfaches Verbot war aber dem preußischen Prachtbeamten Geheimen Regierungsrat Dr. Franz Bracht noch zu wenig und so verfügte er am 18. August 1932 per Polizeiverordnung, dass Badehosen mit einem V-förmigen Zwickel aus Stoff im Schritt auszustatten seien, um eine garantierte Bedeckung des Darunterbefindlichen zu erreichen. Der Rother Stadtrat hatte noch 1947 ähnliche Moralvorstellungen und verfügte „Anstand, Sittlichkeit, Ordnung und Reinlichkeit“ und natürlich das Verbot der Dreieckbadehose.