Stadt Roth (Druckversion)

Hilfsmittel für Rechtsgeschäfte

Siegelstöcke oder auch Petschaften genannt dienten in erster Linie dazu, die Authentizität von Schriftstücken zu garantieren oder auch um Briefe zu verschließen und vor unerlaubtem Öffnen zu schützen. Die Siegelstöcke bestehen aus Metall, in unserem Fall aus Messing, in das das jeweilige Siegelmotiv seitenverkehrt eingraviert ist. Auf das zu siegelnde Dokument wird eine weiche Masse, Wachs oder Siegellack, aufgebracht und der Siegelstock hineingedrückt. Da Siegel nur als Einzelstücke oder nummeriert hergestellt wurden, war der siegelnde Garant des Schriftstückes immer genau zu identifizieren.

Unser Siegel wurde von Rother Zimmerer- und Maurerzunft benutzt und stammt aus dem Jahr 1699. Als Motiv zeigt es die stilisierten typischen Werkzeuge der beiden Handwerke. Zünfte waren seit dem Mittelalter Zusammenschlüsse von verschiedenen Handwerkern, zur besseren Vertretung ihrer Interessen aber auch zu Regelung von Ausbildung und Absprache von Preisen. Sie nahmen ebenso soziale Aufgaben wie die Witwenversorgung oder die Übernahme von Begräbniskosten war. Ohne die Mitgliedschaft in einer Zunft war die Ausübung eines Handwerkes meist nicht möglich.

Die Vertreter der Zünfte trafen sich in eigenen zunftlokalen, wo auch die wichtigsten Urkunden, Meisterlisten und eben auch die Siegelstöcke in verschlossenen Zunftladen aufbewahrt wurden.

Mit der Einführung der Gewerbefreiheit im 19. Jahrhundert wurden die Zünfte als Standesvertretungen aufgelöst. Einige ihrer Aufgaben übernahmen die neu gegründeten Innungen. Viele Zunftladen und Zunftgegenstände gelangten in dieser Zeit in die Museen oder in private Sammlungen. Das Siegel der Rother Zimmerer- und Maurerzunft könnte Anfang 2020 bei der Auflösung einer Privatsammlung erworben werden.  

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